Die Rechtsvorschriften für Einwegkunststoffe 2021

Eingestellt am 9. September 2022

Rechtsvorschriften für Einwegkunststoffe ab dem 3. Juli 2021

Plastikmüll ist seit Jahren ein großes Problem, sowohl in den Niederlanden als auch im übrigen Europa. Einwegplastik landet oft in der Natur oder in den Ozeanen, wo es große Probleme verursachen kann. Um die Umwelt zu schützen, will die EU die Verwendung von Einwegplastik in den nächsten Jahren deutlich reduzieren. Daher gelten ab 2021 neue Regeln für die Verwendung und Herstellung von Einwegplastik. Natürlich arbeiten wir dabei gerne mit Ihnen zusammen! In diesem Artikel lesen Sie daher nicht nur über die neuen Vorschriften für Einwegprodukte aus Kunststoff, sondern auch darüber, wie Disposables.Shop diese Vorschriften anwendet.

Warum die Rechtsvorschriften über Einwegkunststoffe so wichtig sind

Die Menge an Einwegplastik, die in der Natur zurückbleibt, nimmt jedes Jahr enorm zu. Wissenschaftliche Studien aus dem Jahr 2021 haben ergeben, dass es derzeit mehr als 150 Millionen Tonnen Plastik gibt.
schwimmt in unseren Ozeanen. Dies hat schreckliche Folgen sowohl für die Qualität des Meerwassers als auch für die Meerestiere, die im Meer leben. Dasselbe gilt für die Menge an Plastik, die in Naturschutzgebieten und Wäldern gefunden wird. Tiere können sehr krank werden, wenn sie die Plastikabfälle fressen. Um diese Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, jetzt zu handeln. Die Rechtsvorschriften über Einwegkunststoffe sollen dafür sorgen, dass weniger Plastik verschwendet wird, damit wir die Naturräume und die Tierwelt in Europa erhalten können.

Die Regeln für Einwegplastik

Die neue Gesetzgebung besteht aus mehreren Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass die Menge an Einwegplastik so weit wie möglich reduziert wird. Im Folgenden haben wir die Regeln für Sie zusammengefasst:

Ab dem 3. Juli 2021 gilt ein generelles Verkaufsverbot für bestimmte Einwegartikel aus Kunststoff . Dazu gehören Strohhalme, Wattestäbchen, Einwegbesteck und -becher.
Rührwerke.
Sie können noch alte Materialien verwenden, aber danach müssen Sie sich nach einer Alternative umsehen (siehe z. B.
Unsere Strohhalme hier
.)

Neben dem Verbot von Einwegkunststoffen wird es Kennzeichnungsvorschriften geben für
Trinkbecher
Kunststoff und kunststoffbeschichteter Karton. Alle Trinkbecher müssen wie unten angegeben gekennzeichnet sein. Auch hier wird nicht zwischen Biokunststoffbechern und biokunststoffbeschichteten Bechern unterschieden; die Rechtsvorschriften gelten für beide Produkte.

Ab dem 1. Juli 2021 wird auf Plastikflaschen bis zu 1 Liter ein Pfand von 0,15 €-Cent erhoben. Größere Flaschen sind natürlich schon viel länger pfandpflichtig.

Alle Einwegprodukte aus Kunststoff müssen mit einem Logo gekennzeichnet sein. Dieses Logo muss deutlich darauf hinweisen, dass das Produkt Kunststoff enthält. Damit soll sichergestellt werden, dass der Kunde weiß, wie er die Verpackung abgeben kann.

Zusätzlich zu den bereits 2021 in Kraft getretenen Vorschriften wurden weitere Maßnahmen eingeführt, die ab 2023 gelten werden. So müssen beispielsweise die Hersteller von Kunststoffprodukten für die Beseitigung von Abfällen extra bezahlen. Außerdem müssen die Verschlüsse an den Kunststoffflaschen befestigt werden, damit der Kunde sie leichter zum Recycling zurückgeben kann. Und ab 2025 sollen PET-Flaschen zu mindestens 25 % aus recyceltem Kunststoff bestehen. Lesen Sie mehr über die
Gesetzgebung ab 2023 und 2024
.

Disposables.Shop und die Gesetzgebung zu Einwegkunststoffen

Wir möchten unseren Beitrag zu einer besseren Welt leisten. Wenn Sie Ihre Einwegartikel bei uns kaufen, haben Sie die Gewissheit, dass die Produkte allen europäischen Richtlinien entsprechen. So haben wir beispielsweise Produkte, die jetzt verboten sind (wie Plastikstrohhalme), durch Papierversionen ersetzt. Natürlich werden wir dafür sorgen, dass diese neuen Produkte die Qualität haben, die Sie von uns erwarten.

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