Gesetzgebung für Mahlzeitenverpackungen 2023 und 2024

Eingestellt am 3. April 2023

In den Niederlanden wird sich in diesem und im nächsten Jahr einiges ändern, was die Verwendung von kunststoffhaltigen Mahlzeitenverpackungen für den Verzehr unterwegs (zum Mitnehmen, zum Mitnehmen und zum Liefern) und den Verzehr vor Ort, z. B. im Büro, betrifft. Die Vorschriften unterscheiden also zwischen dem Verbrauch vor Ort und dem Verbrauch unterwegs.

Für Mitnahme- und Lieferdienste wird sich nicht viel ändern, es wird kein Verbot von Produkten geben, die Plastik enthalten. Nur die kostenlose Abgabe an Verbraucher ist ab Juli 2023 nicht mehr erlaubt. Dies ist vergleichbar mit dem Verbot von Plastiktüten seit 2016, bei dem der Anbieter eine geringe (selbst festgelegte) Gebühr erheben muss.

Gesetzgebung für Mahlzeitenverpackungen 2023 und 2024

2023
Ab dem 1. Juli 2023 wird es ein Verbot der kostenlosen Abgabe von plastikhaltigen Essensbehältern für den Verzehr unterwegs geben. Für das Essenspaket ist eine Gebühr zu entrichten. Der Richtwert hierfür beträgt 0,50 € für eine komplette Mahlzeit (die aus mehreren Tabletts bestehen kann). Für einen losen Kunststoffbehälter für Gemüse, Obst, Joghurt, Brotaufstrich oder Soße werden beispielsweise 0,05 € als Richtwert angegeben. Von diesen Beträgen kann abgewichen werden. Zugleich wird die Wiederverwendung gefördert, da die Unternehmer auch
wiederverwendbare Alternativen
Mahlzeiten anbieten müssen.

2024
Ab dem nächsten Jahr wird es ein Verbot von kunststoffhaltigen Mahlzeitenverpackungen für den Verzehr vor Ort geben. Die Verwendung von Einweg-Plastikbehältern ist dann nur noch bei der Abholung und Zustellung erlaubt (mit Zuzahlung).

Alternativen
Plastikfreie Produkte sind natürlich weiterhin erlaubt, wie z. B.
Produkte, die aus Zuckerrohr hergestellt werden.
Wir werden dieses Angebot auch weiterhin erneuern und erweitern.

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