Gesetzgebung über Einwegbecher 2023 und 2024

Eingestellt am 3. April 2023

In den Niederlanden wird sich in diesem und im nächsten Jahr einiges in Bezug auf die Verwendung von Einwegplastikbechern ändern, z. B. Kaffeebecher aus Pappe für den Verzehr unterwegs (zum Mitnehmen, Mitnehmen und Liefern) und für den Verzehr vor Ort, z. B. im Büro. Die Vorschriften für weniger Einwegplastikbecher unterscheiden also zwischen dem Verbrauch vor Ort und dem Verbrauch unterwegs.

Für Mitnahme- und Lieferdienste wird sich nicht viel ändern, es wird kein Verbot von Produkten geben, die Plastik enthalten. Nur die kostenlose Abgabe an Verbraucher ist ab Juli 2023 nicht mehr erlaubt. Dies ist vergleichbar mit dem Verbot von Plastiktüten seit 2016, bei dem der Anbieter eine geringe (selbst festgelegte) Gebühr erheben muss.

Gesetzgebung über Einwegbecher 2023 und 2024

2023
Ab Juli 2023 wird die kostenlose Abgabe von Einwegplastikbechern für den Verzehr unterwegs verboten. Dies bedeutet, dass die Verbraucher nun für einen Einwegbecher bezahlen müssen, wenn sie ihren Kaffee draußen trinken wollen. Die Unternehmer können entscheiden, wie viel sie pro Einwegplastikbecher oder -behälter berechnen wollen. Der Richtwert hierfür beträgt 0,25 € pro Tasse. Abgesehen von den zusätzlichen Kosten für einen Einwegbecher, ist ein
wiederverwendbarer
Becher angeboten werden. Diese können Sie bald in unserem Sortiment finden.

2024
Ab dem nächsten Jahr werden Einwegbecher, die Plastik enthalten, für den Verzehr vor Ort nicht mehr erlaubt sein. Für den Verbrauch vor Ort wird Mehrweggeschirr bis 2024 der Ausgangspunkt sein. Bis 2024 sind Einwegplastikbecher und Essensbehälter grundsätzlich nicht mehr erlaubt, wenn man vor Ort in einem Gastronomiebetrieb, auf einem Festival oder in einem Büro isst oder trinkt. Wiederverwendbare Teller und Becher sind dann die Norm, um Umweltverschmutzung und Plastiksuppe zu vermeiden. Die Verwendung von Einweg-Plastikbehältern ist dann nur noch bei der Abholung und Zustellung erlaubt (mit Zuzahlung).

Alternativen
Plastikfreie Produkte sind natürlich weiterhin erlaubt, wie z. B.
Produkte, die aus Zuckerrohr hergestellt werden.
Wir werden dieses Angebot auch weiterhin erneuern und erweitern.

Wiederverwendbare Kaffeebecher
In unseren Webshops haben wir verschiedene Arten von
wiederverwendbaren Kaffeebechern
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