SUP-Lagerungs- und Abfallentsorgungsgebühr für Verpackungen

Eingestellt am 30. Dezember 2022

SUP-Lagerungs- und Abfallentsorgungsgebühr für Verpackungen

Ab dem 1. Januar 2023 wird sich bei den Gebühren für Verpackungsabfälle einiges ändern und es wird eine sogenannte SUP-Lagerung geben. In diesem Artikel werden wir Ihnen alles genau erklären.

Reduzierung von Kunststoffabfällen
Zunächst einmal ist es für uns alle eine gute Sache, für weniger Abfall zu sorgen. Darüber hinaus wird die Verwendung nachhaltiger Einwegprodukte, d. h. leicht recycelbarer Verpackungen, belohnt. Kurz gesagt: Je weniger Kunststoff eine Verpackung enthält, desto geringer ist die Abfallgebühr für die Verpackung. Für Verpackungen ohne Plastik zahlen Sie also keine SUP-Lagerung.

SUP-Lagerung
Was sind die Rechtsvorschriften für “Einwegkunststoffe”? Nach dem Inkrafttreten dieser Vorschriften im Jahr 2021 (einschließlich des Einfuhrverbots für Plastikstrohhalme und -besteck) wird die Lagerung von SUP ab dem 5. Januar 2023 folgen. Das Hauptziel der SUP-Richtlinie besteht darin, die Zahl der Einwegkunststoffe, die in die Umwelt gelangen können, zu verringern und die Verwendung nachhaltigerer Einwegprodukte zu fördern.

Die SUP-Lagerung gilt für Einweg-Lebensmittelverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Für Artikel, die wir importieren oder selbst herstellen, wird ein Aufschlag von 2,30 € pro 1.000 Stück erhoben. Wir überweisen diesen Zuschlag an dieStiftung Verpackungsabfallfonds“.

Der Abfallfonds für Verpackungen hat zusammen mit dem niederländischen Verband der Großhändler für Papier und Verpackungsmaterial(NVGP) eine Liste von Verkaufsverpackungen erstellt, aus der hervorgeht, für welche Artikel dieser Zuschlag erhoben wird. Dazu gehören (Bio-)Plastik-Trinkbecher, Snackpacks und Eisbecher. Sehen Sie sich die Liste hier an.

Dies deckt nur einen kleinen Teil unseres Angebots ab. Außerdem gibt es bereits viele Produkte, für die die SUP-Lagerung nicht gilt, wie z. B. Produkte aus Karton (unbeschichtet), Bambus, Holz, Zuckerrohr, Papier und Palmblättern. Wir werden auch in naher Zukunft unser Angebot mit neuen Produkten erweitern.

Verpackungsabfallentsorgungsabgabe
Ab dem 5. Januar wird es auch eine “Verpackungsabfallentsorgungsabgabe” geben. Auch dies gilt nur für einen kleinen Teil unseres Angebots. Und wie bereits erwähnt: Je nachhaltiger die Verpackung ist (weniger oder kein Plastik), desto geringer ist der Beitrag. Der Richtwert liegt zwischen 0,10 € und 0,50 € pro Kiste. Und auch diese Kosten werden für die Abfallbeseitigung verwendet.

Die Sätze richten sich nach der Art des Materials und können auf der Website des Verpackungsabfallfonds eingesehen werden.

Trotz des Inkrafttretens der Rechtsvorschriften am 5. Januar herrscht immer noch große Unsicherheit, da diese Änderung erhebliche Auswirkungen haben wird und ihre Umsetzung sehr komplex ist. Wir werden diese Seite regelmäßig aktualisieren, sobald weitere Informationen verfügbar sind.

Behalten Sie diesen Beitrag im Auge, wenn es Neuigkeiten und Entwicklungen gibt. Es ist auch ratsam, die Informationen auf der Website der Stiftung Verpackungsabfallfonds selbst zu verfolgen .

Möchten Sie mehr über die SUP-Vorschriften erfahren? Diese finden Sie auf der Website des ‘Sustainable Packaging Knowledge Institute’.

Haben Sie Fragen?
Haben Sie Fragen zum SUP-Lager- und Entsorgungsentgelt für Verpackungen oder möchten Sie wissen, was es für Ihr Sortiment bedeutet? Wenn ja, wenden Sie sich bitte an uns unter info@disposables.shop.